28.01.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Corporate Governance in Unternehmen von öffentlichem Interesse soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen effektiv gestärkt werden
Der Bundesrat plädiert für Nachbesserungen bei der Gesetzesnovelle zum Wettbewerbsrecht



28.01.21- Bundesrat: Die Bundesregierung begründet im Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes nicht nachvollziehbar
Der Bundesrat plädiert für Nachbesserungen bei der Gesetzesnovelle zum Wettbewerbsrecht. Konkret geht es ihm um Änderungen bei den Anmeldepflichten, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht, die die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat. Es sei zu prüfen, "ob die in Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzentwurfs formulierte Nummer 2 des § 39a Absatz 2 GWB-E, wonach die Anmeldepflicht nach § 39a Absatz 1 GWB-E nur für Zusammenschlüsse gelten soll, bei denen das zu erwerbende Unternehmen mehr als zwei Drittel seiner Umsatzerlöse im Inland erzielt hat, gestrichen werden kann".

28.01.21 - Mit einer starken Corporate Governance kriminellem Handeln in großen, komplexen Unternehmen vorbeugen
Die Corporate Governance in Unternehmen von öffentlichem Interesse soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen effektiv gestärkt werden. Wie die Abgeordneten in einem Antrag schreiben, sei insbesondere zu überprüfen, inwieweit bei zentralen Elementen für die Wahrnehmung der Aufseherrolle durch den Aufsichtsrat Abweichungen vom Kodex der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung noch zu rechtfertigen sind.

28.01.21 - Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen Straße (Fahrbahn) und für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.05.2020 – VI R 4/18 entschieden, dass die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße nicht als haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistungen, die in einer Werkstatt erbracht werden, nicht nach § 35a EStG begünstigt sind. Die Klägerin hatte die Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer nach § 35a EStG bei Aufwendungen für die Straßenreinigung als haushaltsnahe Dienstleistungen sowie für Tischlerarbeiten als Handwerkerleistungen beantragt. Die Straßenreinigung wurde von der Kommune als öffentliche Aufgabe für die Anlieger durchgeführt. Die Kosten hierfür hatten die Anlieger anteilig zu tragen. Gegenstand der Tischlerarbeiten war die Reparatur eines Hoftores, welches aus-gebaut, in der Tischlerwerkstatt in Stand gesetzt und anschließend wieder auf dem Grundstück der Klägerin eingebaut worden war.


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