23.05.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Compliance im Arbeitsrecht: Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen
Compliance im Bankwesen: Eine neue Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter enthüllt, wie sich Banken und Sparkassen aus der Verantwortung stehlen und einhellige Rechtsprechung ignorieren


23.05.13 - Kartellrecht: Europäische Kommission unterzieht Verpflichtungsangebote von Penguin zum E-Book-Verkauf einem Markttest
Die Europäische Kommission gibt betroffenen Marktteilnehmern die Möglichkeit, zu den Verpflichtungsangeboten von Penguin (Pearson-Gruppe, Vereinigtes Königreich) Stellung zu nehmen. Mit den Verpflichtungsangeboten sollen die Bedenken der Kommission ausgeräumt werden, Penguin könnte sich an wettbewerbswidrigen abgestimmten Verhaltensweisen beteiligt haben, die sich negativ auf den Verkauf von E-Books im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auswirken. Die Verpflichtungsangebote stimmen im Wesentlichen mit denjenigen überein, die Simon & Schuster, Harper Collins, Hachette und Holtzbrinck vorgelegt hatten und die die Europäische Kommission im Dezember 2012 für rechtsverbindlich erklärt hat. Wenn der Markttest ergibt, dass die Verpflichtungsangebote geeignet sind, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, kann die Kommission sie für Penguin für rechtsverbindlich erklären.

23.05.13 - Wie der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden hat, zählen in der Regel beschäftigte Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten des § 9 BetrVG im Entleiherbetrieb mit
Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen. Nach § 9 Satz 1 BetrVG richtet sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats nach der Anzahl der im Betrieb in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer. Bei fünf bis 100 Arbeitnehmern kommt es darüber hinaus auch auf die Wahlberechtigung an. Ab 101 Arbeitnehmern nennt das Gesetz diese Voraussetzung nicht mehr. In Betrieben mit in der Regel 701 bis 1000 Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat aus 13 Mitgliedern, in Betrieben mit in der Regel 1001 bis 1500 Arbeitnehmern aus 15 Mitgliedern.

23.05.13 - Leiharbeitnehmer, in deren Arbeitsverträgen auf die von der CGZP abgeschlossenen "Tarifverträge" Bezug genommen ist, haben nach § 10 Abs. 4 AÜG Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer des Entleihers erhalten hat
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verpflichtet den Verleiher, dem Leiharbeitnehmer das gleiche Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Entleiher vergleichbaren Stammarbeitnehmern gewährt ("equal pay"). Von diesem Gebot der Gleichbehandlung erlaubt das AÜG ein Abweichen durch Tarifvertrag, wobei nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen arbeitsvertraglich vereinbaren können.

23.05.13 - Amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC setzt auf E-Discovery-Plattform von Recommind
Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities & Exchange Commission) setzt auf die "Axcelerate Review & Analysis"-Plattform von Recommind. Die US-Bundesbehörde trägt die Verantwortung für die Einhaltung und Kontrolle von Bundesgesetzen und Richtlinien im amerikanischen Wertpapier- und Börsengeschäft. Ihre Vollzugsabteilung nutzt Axcelerate zur Sichtung extrem großer Datenmengen in Revisionen und profitiert dabei von Recomminds innovativer Predictive Coding-Technologie.

23.05.13 - Initiative Finanzmarktwächter deckt auf, wie Kreditinstitute Rückzahlungen verweigern
Eine neue Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter enthüllt, wie sich Banken und Sparkassen aus der Verantwortung stehlen und einhellige Rechtsprechung ignorieren: Nur in etwa 5,5 Prozent der untersuchten Fälle erstatteten sie auf Aufforderung das Bearbeitungsentgelt bei Verbraucherkrediten. Hintergrund ist die in der Vergangenheit und zum Teil noch heute gängige Praxis der Kreditinstitute, zusätzlich zu den Zinsen ein Bearbeitungsentgelt von bis zu drei Prozent zu berechnen. So verlangte zum Beispiel eine Bank im Sommer 2012 im Rahmen einer Autofinanzierung von12.000 Euro Nettodarlehensbetrag etwa 300 Euro Bearbeitungskosten.


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