11.11.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der legislative Handlungsspielraum des deutschen und europäischen Gesetzgebers darf nicht durch ein Freihandelsabkommen eingeschränkt werden
Zu dem aktuell vorgelegten Schlussantrag des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) weist die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) darauf hin, dass die Auffassung des Generalanwalts im Kern den Schutz von Mandanten gefährdet



11.11.15 - Softwarelösung für die Gremienkommunikation: "BoardGuide" soll vor Haftungsrisiken schützen
Gremienmanagement ist mit hohem Aufwand verbunden. Vor jeder Sitzung müssen Einladungen, Beschlüsse und Unterlagen vorbereitet, vervielfältigt und an die Gremienmitglieder verschickt werden. Dies geschieht allzu häufig noch mit riesigen Mengen Papier. Erhöhte öffentliche Wahrnehmung und sich schnell ändernde Rechtsprechungen vermehren das Haftungsrisiko der Mandatsträger. Wie modernes Gremienmanagement zuverlässig und komfortabel organisiert werden kann, beweist die Board Guide GmbH mit einer neuen, innovativen IT-Lösung. Unter dem Produktnamen "BoardGuide" hat das Unternehmen aus Frankenthal ein Softwareportal entwickelt, das die Gremienarbeit deutlich vereinfacht und die Geschäftsprozesse sicherer macht.

11.11.15 - Sicherheit, dass Compliance-Vorgaben der Hersteller erfüllt und ad-hoc vollständig und richtig dargestellt werden können
Die DeskCenter Solutions AG stellte ihre Lösung für ein sicheres IT-Assetmanagement vor. Die "DeskCenter Management Suite 10" integriert dafür die Inventarisierung von IT-Assets mit Softwareverteilung und Lizenzmanagement. Sie bietet damit neben mehr Sicherheit in der Unternehmens-IT die Grundlage für Lizenz-Compliance. Zu den neuesten Kunden, die mit der "DeskCenter Management Suite" für mehr Compliance und IT-Security sorgen, gehören Cross Industries, Heitec, Lippuner Energie- und Metallbautechnik und Sonax.

11.11.15 - BStBK kritisiert die Auslegungen des EuGH-Generalanwalts zum angeblichen "Steuerberater-Privileg"
Zu dem aktuell vorgelegten Schlussantrag des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) weist die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) darauf hin, dass die Auffassung des Generalanwalts im Kern den Schutz von Mandanten gefährdet. Diese können sich dank der Berufsregelungen in Deutschland auf die hohe Qualität der Steuerberatung verlassen. Der EuGH-Generalanwalt hat in dem anhängigen Verfahren zur Befugnis einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft seine Schlussanträge vorgelegt. Im Streitfall geht es um eine Steuerberatungsgesellschaft nach englischem Recht mit Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien. Diese hatte für ein in Deutschland niedergelassenes Unternehmen die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2010 erstellt.

11.11.15 - Bankgeheimnis: Anspruch gegen Bank auf Bekanntgabe des Kontoinhabers bei Markenfälschung?
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat abschließend über die Frage zu entscheiden, ob ein Bankinstitut eine Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn über das Konto die Zahlung des Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist. Die Klägerin ist Lizenznehmerin für die Herstellung und den Vertrieb von Davidoff-Parfüms. Im Januar 2011 bot ein Verkäufer auf der Internetplattform eBay ein Parfüm unter der Marke "Davidoff Hot Water" an, bei dem es sich um eine Produktfälschung handelte. Als Konto, auf das die Zahlung des Kaufpreises erfolgen sollte, war bei eBay ein bei der beklagten Sparkasse geführtes Konto angegeben. Die Klägerin ersteigerte das Parfüm und zahlte den Kaufpreis auf das angegebene Konto.

11.11.15 - Deutsche Bundesregierung legt Positionspapier zum Schutz von Kultur und Medien bei TTIP-Verhandlungen vor
Auf Initiative von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat sich die Deutsche Bundesregierung in einem Positionspapier auf konkrete Forderungen zum Schutz von Kultur und Medien im Rahmen der weiteren TTIP-Verhandlungen geeinigt, erklärten die beiden Minister. Die Bundesregierung tritt nachdrücklich dafür ein, dass das Abkommen keine Bestimmungen enthält, die geeignet sind, die kulturelle und mediale Vielfalt in Deutschland zu beeinträchtigen. Der Schutz der kulturellen - sowie der Meinungs- und Medienvielfalt müsse auch angesichts der Asymmetrie der Märkte im Internetsektor sichergestellt werden. Die Bundesregierung schlägt jetzt konkrete Formulierungen vor, die den Schutz von Kultur und Medien in den relevanten Kapiteln des Abkommens absichern sollen.


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