18.10.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Wenn auf der Verpackung Himbeeren, Honig oder Walnüsse prangen, doch lediglich Mini-Mengen und Aromen drin sind, sorgt das für Ärger bei Verbrauchern
Über drei Viertel der Wahlberechtigten in Deutschland wollen ein Unternehmensstrafrecht und mehr Transparenz im Lobbyismus



18.10.17 - Wähler wollen Unternehmensstrafrecht und transparenten Lobbyismus
Über drei Viertel der Wahlberechtigten in Deutschland wollen ein Unternehmensstrafrecht und mehr Transparenz im Lobbyismus. Dies hat eine Umfrage zu Themen der Korruptionsbekämpfung von Transparency International Deutschland e.V. ergeben. 82 Prozent der Befragten unterstützen die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Die großen Skandale bei Unternehmen und Banken haben gezeigt, dass diese bei Gesetzesverstößen zu deutlich härteren Strafen verurteilt werden müssen, als das bisher möglich ist.

18.10.17 - Umfrage: Fast ein Viertel der Unternehmen haben noch keinen Datenschutzbeauftragten benannt
Imperva veröffentlichte kürzlich die Resultate einer Umfrage, die auf der Fachmesse Infosecurity Europe im Juni 2017 unter 310 IT-Sicherheitsfachleuten durchgeführt wurde. Die Ergebnisse lassen zwar darauf schließen, dass die Branche Vorbereitungen für die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trifft, zeigen aber zugleich, dass 22 Prozent der Befragten bisher noch keinen Datenschutzbeauftragten (DSB) benannt haben. Von den Unternehmen ohne DSB planen 52 Prozent die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erst für die zweite Hälfte des Jahres 2018 oder später – also erst, nachdem die DSGVO bereits verbindlich geworden ist.

18.10.17 - Verbraucher wollen laut Studie des Projekts Lebensmittelklarheit mehr Hinweise auf Produktvorderseite
Wenn auf der Verpackung Himbeeren, Honig oder Walnüsse prangen, doch lediglich Mini-Mengen und Aromen drin sind, sorgt das für Ärger bei Verbrauchern. Besonders wenn nur die Zutatenliste über geringe Mengen und den Zusatz von Aromen informiert, fühlen sich viele getäuscht. Das zeigt eine aktuelle Studie der Universität Göttingen und Zühlsdorf + Partner im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert klare Hinweise auf der Produktvorderseite. "Informationen über Zutatenmengen und Aromen dürfen sich nicht im Kleingedruckten verstecken. Wenn Produkte mit exklusiven Zutaten werben, davon aber nur Mini-Mengen und zusätzlich Aromen drin sind, muss das klar und deutlich vorne auf der Verpackung stehen", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

18.10.17 - vzbv veröffentlicht Hintergrundpapier zum Thema Smart Home
Der vzbv fordert, dass Verbraucherrechte bei Smart-Home-Produkten sichergestellt werden. Ob Kühlschrank, Beleuchtung oder Staubsauger – immer mehr Haushalts- und Elektrogeräte können per Smartphone gesteuert werden und sich untereinander vernetzen. Auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin werden solche Smart-Home-Geräte aktuell präsentiert. In einem Hintergrundpapier identifiziert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Handlungsbedarf im Bereich Haftung, bei der Kombinierbarkeit der technischen Systeme sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz. "Vernetzte Geräte und Smart-Home-Anwendungen werden für Verbraucher immer wichtiger. Als Verbraucherschützer müssen wir dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Zuhause genauso abgesichert sind wie im analogen Zuhause", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. "Es braucht einheitliche technische Standards, damit Verbraucher nicht an einen Anbieter gebunden sind, und es muss sichergestellt werden, dass die Geräte sicher sind und Verbraucher rechtlich abgesichert."


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