26.09.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Bundeskartellamt im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen auch datenschutzrechtliche Bestimmungen berücksichtigen darf.
In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen.



26.09.23 - EU-Kommission bessert bei der DSGVO nach – aber nur ein bisschen
Die EU-Kommission will einen Teil der sogenannten GDPR-Review veröffentlichen, mit dem die seit fünf Jahren geltende Datenschutz-Grundverordnung nachgebessert werden soll. Im Mittelpunkt steht dabei eine bessere Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Die deutsche Digitalwirtschaft begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die grenzüberschreitende Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zu vereinfachen und zu harmonisieren. Allerdings wurde die Chance nicht genutzt, bei dieser Überprüfung der DS-GVO längst bekannte gravierende Probleme zu beheben. Es hat sich in den vergangenen fünf Jahren gezeigt, dass das sogenannte Kohärenzverfahren – also die Zusammenarbeit der verschiedenen Datenschutzbehörden untereinander und mit der EU-Kommission – nicht ausreichend funktioniert."

26.09.23 - Videoüberwachung im Kündigungsschutzprozess und vorsätzliches Fehlverhalten von Beschäftigten
In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht. Der Kläger war bei der Beklagten zuletzt als Teamsprecher in der Gießerei beschäftigt. Die Beklagte wirft ihm u.a. vor, am 2. Juni 2018 eine sog. Mehrarbeitsschicht in der Absicht nicht geleistet zu haben, sie gleichwohl vergütet zu bekommen. Nach seinem eigenen Vorbringen hat der Kläger zwar an diesem Tag zunächst das Werksgelände betreten. Die auf einen anonymen Hinweis hin erfolgte Auswertung der Aufzeichnungen einer durch ein Piktogramm ausgewiesenen und auch sonst nicht zu übersehenden Videokamera an einem Tor zum Werksgelände ergab nach dem Vortrag der Beklagten aber, dass der Kläger dieses noch vor Schichtbeginn wieder verlassen hat. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis der Parteien außerordentlich, hilfsweise ordentlich.

26.09.23 - EuGH-Entscheidung im Facebook-Verfahren: Bundeskartellamt darf Datenschutzbestimmungen berücksichtigen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Bundeskartellamt im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen auch datenschutzrechtliche Bestimmungen berücksichtigen darf. Das Verfahren vor dem EuGH geht zurück auf die Entscheidung des Bundeskartellamtes in Sachen Meta (Facebook) aus 2019. In dieser untersagte das Bundeskartellamt Meta per Beschluss, insb. Daten ohne Einwilligung der Nutzenden aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Hiergegen legte Meta Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) ein. Dieses legte dem EuGH diverse Fragen vor, um zu klären, wie bestimmte Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auszulegen sind und ob das Bundeskartellamt im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen auch DSGVO-Normen berücksichtigen darf.


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