29.03.12 - Compliance-Telegramm


Lebens- und Krankenversicherungen, Ärzte und Rechtsanwälte sollten zukünftig Cloud Computing-Anwendungen nutzen dürfen
Die Kommission hat beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Deutschland zu erheben, weil bestimmte gebietsfremde Gesellschaften von den Vorteilen der deutschen Körperschaftsteuerregelung für Organschaften ausgeschlossen sind



29.03.12 - Prof. Dr. Peter Bräutigam fordert Lockerung des Cloud Computing-Verbots für Versicherungen, Ärzte und Anwälte
Lebens- und Krankenversicherungen, Ärzte und Rechtsanwälte sollten zukünftig Cloud Computing-Anwendungen nutzen dürfen. Diese Forderung an die Politik stellte Prof. Dr. Peter Bräutigam, Datenschutzexperte und Partner der internationalen Kanzlei Noerr, auf dem heutigen "Noerr Outsourcing Day". Der Münchner Rechtsanwalt hält das sogar strafrechtlich verbotene Auslagern von Daten z.B. für Ärzte und Anwälte für nicht mehr zeitgemäß: "Die Cloud ist meist sicherer als die Speicherung von Daten auf lokalen Servern der einzelnen Kundenunternehmen", sagt Bräutigam. "In der öffentlichen Diskussion um Datensicherheit beim Cloud Computing werden häufig tatsächlich nicht vorhandene Gefahren heraufbeschworen."

29.03.12 - EuGH modifiziert Schultz-Hoff-Entscheidung: Verfall von Urlaubsansprüchen nun doch zulässig
In der hierzulande sehr kritisch aufgenommenen Schultz-Hoff-Entscheidung vom 20. Januar 2009 hat der EuGH mit Urteil vom 22. November 2011 – Rechtssache C 214/10 – Schulte ./. KHS AG – diese Rechtsprechung modifiziert und dem unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen Grenzen gesetzt. Nach Ansicht des EuGH müsse ein Übertragungszeitraum die Dauer des Bezugszeitraumes, für den der Anspruch gewährt werde, deutlich überschreiten. Auf dieses EuGH-Urteil weist jetzt Roland Franz & Partner hin.

29.03.12 - Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission leitet eingehende Prüfverfahren zum belgischen, französischen und deutschen Luftverkehrssektor ein
Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung bestimmter finanzieller Vereinbarungen zwischen staatlichen Stellen und den Flughäfen Charleroi (Belgien), Angoulême (Frankreich) und Dortmund (Deutschland) eingeleitet. Die Verfahren erstrecken sich auch auf Rabatte sowie auf Marketingverträge, die die jeweiligen Flughäfen mit einigen der dort tätigen Luftfahrtgesellschaften geschlossen haben. Geprüft wird, ob diese Vereinbarungen mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar sind. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung gibt Beteiligten die Möglichkeit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

29.03.12 - Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission nimmt Beihilfen für Nürburgring unter die Lupe
Die Europäische Kommission hat ein eingehendes Verfahren eröffnet, um zu prüfen, ob Beihilfen von insgesamt 524 Mio. EUR zugunsten der Rennstrecke und des Freizeitparks am Nürburgring (Deutschland) mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Die Kommission hat Zweifel, ob die betreffenden Maßnahmen Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fördern bzw. durch die Finanz- und Wirtschaftskrise verursachte Finanzierungsprobleme abfedern. Die Eröffnung einer eingehenden Prüfung gibt Deutschland und Dritten die Möglichkeit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen, greift aber dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor.

29.03.12 - Öffentliches Beschaffungswesen: Kommission will Umsetzung der EU-Vorschriften für das Beschaffungswesen im Verteidigungsbereich sicherstellen
Die Europäische Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass zwei Mitgliedstaaten (Bulgarien und Luxemburg) ihre Verpflichtungen zur Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften für das Beschaffungswesen im Verteidigungsbereich einhalten. Die Kommission hatte Bedenken, dass Bulgarien und Luxemburg ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Richtlinie für die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial (und damit verbundenen Bau- und Dienstleistungen) für die Streitkräfte sowie für die Vergabe sensibler Aufträge für Lieferungen, Bau- und Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit nicht nachgekommen sind. Wird die Richtlinie nicht in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt, kommen weder den Unternehmen noch den Steuerzahlern die Vorteile eines leichteren Zugangs zu einem transparenten und offenen – und somit stärker vom Wettbewerb geprägten – Markt für Verteidigungsgüter zugute.

29.03.12 - Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen steuerlicher Behandlung von Organgesellschaften
Die Kommission hat beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Deutschland zu erheben, weil bestimmte gebietsfremde Gesellschaften von den Vorteilen der deutschen Körperschaftsteuerregelung für Organschaften ausgeschlossen sind. Nach deutschem Recht kann eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland nicht Teil einer steuerlichen Organschaft sein, auch wenn sich der Ort ihrer Geschäftsleitung in Deutschland befindet. Das bedeutet in der Praxis, dass eine solche Gesellschaft, selbst wenn sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig wäre, die steuerlichen Vorteile der Organschaftsregelung nicht in Anspruch nehmen könnte. Einer dieser Vorteile ist der inländische Gewinn- und Verlustausgleich innerhalb der steuerlichen Organschaft in Deutschland.

29.03.12 - Fusionskontrolle: Kommission gibt Marquard & Bahls grünes Licht für Übernahme des Schiffskraftstoffgeschäfts von Bominflot
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Teilen der Bominflot Bunkergesellschaft für Mineralöle mbH & Co. KG durch die Marquard & Bahls AG nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in Deutschland. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die Übernahme keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken gibt, weil sie keine signifikanten Änderungen der Marktstruktur zur Folge hat.

29.03.12 - Schattenbankwesen: Neue Risikofaktoren im Finanzsektor ausschalten
Die EU zieht ihre Konsequenzen aus der Krise und führt im Finanzsektor, insbesondere bei den Banken, ehrgeizige Reformen durch. Dies wird die Widerstandsfähigkeit und Solidität des Finanzsektors stärken und so der Realwirtschaft zu Gute kommen. Im Rahmen dieser Reformen ist es nun an der Zeit, sich der zunehmenden Kredittätigkeit von Nichtbanken, dem so gen. "Schattenbankwesen” zuzuwenden, das bislang nicht im Zentrum des Interesses von Regulierung und Aufsicht stand. Bis zu einem gewissen Grad erfüllen Schattenbanken im Finanzsystem wichtige Funktionen. So stellen sie beispielsweise eine zusätzliche Finanzierungsquelle dar und bieten den Anlegern Alternativen zu Bankeinlagen. Für die langfristige Finanzstabilität können sie aber auch mit Risiken verbunden sein, da sie eine Akkumulierung unbekannter Risikofaktoren im Finanzsystem bewirken und Spillover-Effekte vom Schattenbank- auf den regulären Bankensektor ermöglichen.


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28.03.12 - Unternehmen sollen Kernkapital in Zukunft auch durch die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien bilden können

28.03.12 - Die zunehmende Auslagerung von Datenverarbeitungstätigkeiten birgt erhebliche Risiken für die Unternehmen und insbesondere für Finanzdienstleister

28.03.12 - BVDW sieht Notwendigkeit des Urheberrechtsschutzes zugunsten der Rechteinhaber betont aber: Verbraucher dürfen durch ACTA nicht kriminalisiert werden


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