28.03.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Über zwei Drittel aller Unternehmen geben an, dass im Jahr 2012 öffentliche Behörden strengere Überprüfungen ausgeführt hätten als in den Jahren zuvor
Wer meint, eine "Schrottimmobilie" erworben zu haben, sollte sein Vorgehen genau überdenken



28.03.13 - Effektives Compliance-Programm verhindert Bestrafung von Investmentbank wegen Verstößen gegen FCPA
Man stelle sich vor, ein Vorstand einer großen US-amerikanischen Investmentbank wird wegen Bestechungszahlungen in Höhe von mehr als 5 Millionen Dollar im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften in China angeklagt. Trotzdem verzichten die US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission - SEC) und das US-Justizministerium (Department of Justice - DOJ) darauf, gegen die Investmentbank Verfahren einzuleiten. Ein wenig realistisches Szenario. Doch genau das geschah im April 2012.

28.03.13 - Schrottimmobilie: Was kann man tun, was sollte man tun – ein 6-Punkte-Leitfaden
Wer meint, eine "Schrottimmobilie" erworben zu haben, sollte sein Vorgehen genau überdenken. Denn nicht jeder finanzierte Kauf einer "Steuersparimmobilie" zur Kapitalanlage ist generell nachteilig. Dennoch sollten Anleger ihre Kapitalanlage fachkundig auf Wert und Wirtschaftlichkeit sowie rechtlich prüfen lassen. Dies empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der ausschließlich im Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht tätigen Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg.

28.03.13 - Datenschutz-Compliance: Wenn Unternehmen Daten verlieren, drohen nicht nur Geldstrafen
Ende Februar stimmte der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments gegen höhere Geldbußen für Unternehmen, die Datenschutzbestimmungen verletzen. Der von der Europäischen Kommission im Januar 2012 vorgelegte Reformvorschlag der EU-Datenschutzvorschriften hatte Strafzahlungen von bis zu einer Million Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Stattdessen schlugen die Ausschussmitglieder nun vor, die Festsetzung der Bußgeldhöhe den nationalen Regulierungsbehörden zu überlassen. Iron Mountain vermutet deshalb, dass die Reform weniger streng ausfallen könnte.

28.03.13 - Unternehmen suchen nach eDiscovery-Lösungen, um besser auf strengere öffentliche Kontrollen vorbereitet zu sein
Über zwei Drittel aller Unternehmen geben an, dass im Jahr 2012 öffentliche Behörden strengere Überprüfungen ausgeführt hätten als in den Jahren zuvor. Jedes fünfte Unternehmen hatte in den letzten zwölf Monaten Probleme, die zu einer behördlichen oder internen Ermittlung führten. Dies sind zwei der wichtigsten Ergebnisse einer Befragung von internen juristischen Beratern führender internationaler Unternehmen durch Control Risks, Unternehmensberatung für Risikomanagement.

28.03.13 - BYOD-Studie: Den Risiken bei Informationssicherheit und Compliance stehen Chancen auf mehr Flexibilität, mehr Motivation und damit auch mehr Kreativität gegenüber
"Shareconomy" lautete das Motto der diesjährigen CeBIT – dazu gehört auch BYOD (Bring Your Own Device). Deutsche Unternehmen gehen bei der systematischen Integration privater mobiler Endgeräte in die unternehmenseigene IT-Struktur noch zu unstrukturiert vor. Manches kann sogar kontraproduktiv wirken. Diejenigen, die sich für BYOD entschieden haben, stellen oft zu hohe Ansprüche an die Effekte und konkreten Auswirkungen. Ein adäquater Ansatz zum systematischen Management privater Endgeräte in Unternehmen kann in vier Schritten umgesetzt werden: der Zielfestlegung, der Risikoevaluierung, der Richtliniendefinition und der Operationalisierung bzw. Implementierung.

28.03.13 - Kartellrecht: Europäische Kommission stellt vorläufige Untersuchung zu "E5" ein
Im März 2012 bestätigte die Europäische Kommission, dass sie von fünf großen Telekommunikationsanbietern – den sogenannten "E5": Deutsche Telekom, France Télécom, Telefónica, Vodafone und Telecom Italia – sowie vom Branchenverband GSMA Auskünfte über die Vorgehensweise bei der Entwicklung von Standards für künftige Mobilfunkdienste angefordert hatte. Ziel der Kommission ist es sicherzustellen, dass die von großen Telekommunikationsunternehmen eingeleiteten Standardisierungsmaßnahmen nicht strategisch genutzt werden, um andere Unternehmen vom Markt auszuschließen.


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