13.04.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Fast 80 Prozent der Unternehmen fallen durch die Interimsbewertung ihrer PCI-Compliance und sind damit anfällig für Cyberangriffe, führt der von Verizon veröffentlichte PCI Compliance Report 2015 an
Das Bundeskartellamt sieht die Pläne der Media Broadcast GmbH, Bonn, im Zuge der Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 eine entgeltliche Programmplattform zu errichten, nicht als wettbewerbsbeschränkend an



13.04.15 - Studie: 80 Prozent der Unternehmen fallen bei einer Zwischenbewertung ihrer PCI-Compliance durch
Fast 80 Prozent der Unternehmen fallen durch die Interimsbewertung ihrer PCI-Compliance und sind damit anfällig für Cyberangriffe, führt der von Verizon veröffentlichte PCI Compliance Report 2015 an. Mittlerweile werden über zwei Drittel der Einkäufe per Zahlungskarte beglichen. Der Umsatz mit Kreditkarten wird 2015 schätzungsweise 20 Billionen US-Dollar überschreiten. Sicherheit ist für Organisationen, die Transaktionen mit Kreditkarten vornehmen, daher so wichtig wie nie zuvor. In der vierten Ausgabe untersucht der jährlich erscheinende Bericht von Verizon die Situation bei der Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) Compliance und den Zusammenhang mit Datenverletzungen unter anderem bei Finanzdienstleistern, im Einzelhandel sowie in der Hotel- und Gaststättenbranche rund um den Globus.

13.04.15 - "Weitgehende Unsicherheit" beim Schutz von Hinweisgebern
Die Frage, ob der Schutz von Hinweisgebern in Deutschland ausreicht, wird von Experten sehr unterschiedlich bewertet. Dies zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Anlass der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke und ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke verlangt in ihrem Antrag von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die gesellschaftliche Bedeutung von Hinweisgebern anerkennt und sie vor Vergeltungsmaßnahmen schützt, nachdem sie auf Missstände zum Beispiel in ihrem beruflichen Umfeld hingewiesen haben. Die Grünen schlagen in ihrem Gesetzentwurf verschiedene Gesetzesänderungen zugunsten von Hinweisgebern vor.

13.04.15 - Bundeskartellamt mahnt auch Bestpreisklauseln von Booking.com ab
Das Bundeskartellamt hat der Booking.com Deutschland GmbH, Berlin, heute seine wettbewerblichen Bedenken gegen die fortgesetzte Anwendung der Bestpreisklauseln in Verträgen mit Hotels in Deutschland mitgeteilt. Diese Maßnahme war erforderlich, weil das Hotelbuchungsportal trotz der Bestätigung der Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Parallelverfahren gegen weiterhin an den Bestpreisklauseln festhält. Die Bestpreisklauseln verpflichten die Hotels, dem Hotelportal den jeweils günstigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet einzuräumen.

13.04.15 - Keine kartellrechtlichen Bedenken gegen entgeltliche Programmplattform für DVB-T2-Übertragung
Das Bundeskartellamt sieht die Pläne der Media Broadcast GmbH, Bonn, im Zuge der Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 eine entgeltliche Programmplattform zu errichten, nicht als wettbewerbsbeschränkend an. DVB-T ist ein digitaler Sendestandard für TV-Programme. DVB-T2 ist der Nachfolgestandard von DVB-T, der – voraussichtlich beginnend im Laufe des Jahres 2016 – u.a. höhere Bandbreiten, robustere Übertragungsverfahren und höhere Flexibilität im Übertragungsnetz ermöglichen soll. Media Broadcast ist ein technischer Dienstleister, der die Programme der Fernsehsender über diesen Übertragungsweg verbreitet. Das Unternehmen beabsichtigt, im Zuge des Übergangs von DVB-T auf DVB-T2 eine Programmplattform zu errichten, die insbesondere die HD-Inhalte privater Fernsehsender entgeltlich vermarkten soll. Dieses Vermarktungsmodell lag dem Bundeskartellamt zur kartellrechtlichen Prüfung vor.

13.04.15 - Auf einem Auge blind (Teil 2): Korruptionsbekämpfung läuft oft ins Leere, weil informelle psychologische und soziale Prozesse ignoriert werden
Im ersten Teil dieses Beitrags (ZRFC 1/2015) wurden gängige Antikorruptionsmaßnahmen dargestellt, die überwiegend der formellen Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention zuzuordnen sind. Ebenso wurde auf deren Schwächen hingewiesen. Im folgenden zweiten Teil wird nun das so genannte KoDiM-Modell (Modell zum Zusammenhang von Korruption, Diskrepanzerfahrungen und Meldeverhalten) vorgestellt, welches an Möglichkeiten informeller sozialer Kontrolle zur Bekämpfung und Prävention von Korruption ansetzt. Das Modell ist im Rahmen eines Forschungsprojekts entwickelt worden, das vom TÜV Hannover / Sachsen-Anhalt e. V. finanziert worden ist.


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