21.08.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Unternehmen Horizon Global Corporation, USA, und Brink International B.V., Niederlande, haben ihre Fusionsanmeldung beim Bundeskartellamt am 18. Juni 2018 zurückgenommen
Die Aufbewahrungspflicht von Geschäftspapieren ist gesetzlich verankert



21.08.18 - Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Ausschlussfrist - Fristbeginn - Fälligkeit
Der Beklagte war in dem Autohaus der Klägerin als Verkäufer beschäftigt. Im Arbeitsvertrag der Parteien war bestimmt, dass mit Ausnahme von Provisionsansprüchen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit verfallen, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn sie nicht vorher gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind. Im Betrieb der Klägerin bestand die Anweisung, ein Neufahrzeug, das entweder nicht vollständig bezahlt war oder für das keine gesicherte Finanzierung vorlag, nicht an einen Käufer herauszugeben, es sei denn, dass eine Einwilligung der Geschäftsleitung vorlag.

21.08.18 - Horizon/Westfalia und Brink nehmen Fusionsanmeldung nach Bedenken des Bundeskartellamtes zurück
Die Unternehmen Horizon Global Corporation, USA, und Brink International B.V., Niederlande, haben ihre Fusionsanmeldung beim Bundeskartellamt am 18. Juni 2018 zurückgenommen. Das Unternehmen Horizon ist ein amerikanischer Hersteller u.a. von Anhängerkupplungen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. In Europa ist das Unternehmen insbesondere über seine Tochtergesellschaft Westfalia-Automotive GmbH aktiv. Brink produziert und vertreibt ebenfalls Anhängerkupplungen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Die Abnehmer von Anhängerkupplungen sind zum einen die Kfz-Hersteller und zum anderen KFZ-Teile-Großhändler und Werkstattketten.

21.08.18 - Französische und deutsche Wettbewerbsbehörde starten ein gemeinsames Projekt zu Algorithmen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb
Im Zuge der Digitalisierung gewinnen Algorithmen zunehmend an Bedeutung und werden gleichzeitig immer ausgeklügelter. Zu den bekannten Anwendungen gehören Echtzeit-Funktionalitäten in digitalen Diensten, zum Beispiel für Matching- und Ranking-Zwecke, sowie Methoden der dynamischen Preissetzung. Die zunehmende Verwendung von Algorithmen seitens der Unternehmen hat eine breite Debatte über die Auswirkung auf das Wettbewerbsgeschehen und die darüber hinausgehenden Folgen für die Gesellschaft ausgelöst. Vor dem Hintergrund dieser Debatte haben sich das Bundeskartellamt und die Autorité de la concurrence dazu entschlossen, ein gemeinsames Projekt zu initiieren. Dieses soll vor allem dazu dienen, die sich aus dem Einsatz von Algorithmen ergebenden Herausforderungen zu analysieren und mögliche konzeptionelle Ansätze zum Umgang mit diesen zu identifizieren. Zum Abschluss des Projekts werden die beiden Wettbewerbsbehörden ein gemeinsames Arbeitspapier veröffentlichen.

21.08.18 - Bußgelder und Sanktionen: Fehlende Geschäftsunterlagen kommen Unternehmen teuer zu stehen
Die Aufbewahrungspflicht von Geschäftspapieren ist gesetzlich verankert. Fehlen Unterlagen, droht Ärger mit Behörden, denn wer seine Einnahmen und Ausgaben nicht mit Belegen plausibel machen kann, dem steht beispielsweise eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch das Finanzamt ins Haus. Hinzu kommen Bußgelder oder sogar Strafen wegen Steuerhinterziehung oder Verletzung der Buchführungspflichten.


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